Wofür?
Auf dem Bodensee ist das Bodensee-Schifferpatent Pflicht zur Führung eines Sportbootes mit Maschinenantrieb, dessen Motorleistung größer als 4,4 kW ist und/oder eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12m² Segelfläche.
Das Bodensee-Schifferpatent wird für folgende Fahrzeugkategorien erteilt:
- In der Kategorie A, für Fahrzeuge mit Motor (Mindestalter Schiffsführer: 18 Jahre)
- In der Kategorie D, für Segelfahrzeuge (Mindestalter Schiffsführer: 14 Jahre)
Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Motorleistung größer als 4,4kW ist, wird zusätzlich das Patent der Kategorie A benötigt.
Personen die den DSV -A-Schein (ausgestellt bis 31.03.1989), oder den Sportbootführerschein Binnen unter Segel, oder den Sportküstenschifferschein besitzen werden von der praktischen Segelbootprüfung und von den theoretischen Segelfragen befreit.
Personen die den den amtlichen Sportbootführerschein See, oder den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DMYV, oder den amtlichen Sportbootführerschein Binnen - Motor des DSV besitzen, werden von der praktischen Motorbootprüfung befreit. Der entsprechende Befähigungsnachweis ist in Kopie (beidseitig) dem Antrag für das Bodensee-Schifferpatent beizulegen.
Prüfung
Das Patent wird erteilt, wenn die theoretische und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden, oder nachgewiesen wurde. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden und bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt worden sein.
Erst wenn alle Unterlagen komplett vorliegen und alle Prüfungsteile abgelegt und bestanden wurden, wird das Patent ausgestellt.
Dieser Unterricht dauert ca. drei Stunden. Hier bekommen Sie die nötigen Informationen für die bodenseespezifischen Details zum Bodenseeschifferpatent. Wir organisieren eine Prüfung hier in Stuttgart, es muss also niemand an den Bodensee fahren, um die theoretische Prüfung abzulegen. Die theoretische Prüfung wird im Multiple-Choice-Verfahren abgewickelt.