Wofür?
Der Lehrgang zum Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (FKN) beinhaltet den sicheren Umgang mit Seenotsignalmitteln und die geltenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Voraussetzungen
Der FKN kann ab Mindestalter 16 Jahre erworben werden und wird in deutscher Sprache ausgebildet.
Voraussetzung zur Zulassung ist das Vorhandensein eines Befähigungsnachweises zum Führen von Wasserfahrzeugen bzw. ein amtlicher Sportbootführerschein.
Prüfung
Die theoretischen Prüfungen erfolgen nach dem bekannten amtlichen Fragekatalog es werden 15 von 60 Fragen gestellt, bei den praktischen Prüfungen müssen die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im praktischen Einsatz nachgewiesen werden.